UNSER DANKESCHÖN

Kollegen* gesucht!

Persönliche Empfehlungen werden bei uns belohnt - und zwar doppelt! Sie werben einen neuen Mitarbeiter und erhalten 1000 Euro (brutto) als Dankeschön. Und der neue Kollege erhält einen Willkommensgruß in Höhe von 500 Euro (brutto).

DIE VEREINBARUNGEN FÜR „MITARBEITER WERBEN MITARBEITER“

  • Der werbende Mitarbeiter erhält 500 Euro brutto, wenn die geworbene Person ihre Tätigkeit aufnimmt und weitere 500 Euro brutto nach deren bestandener Probezeit.
  • Die geworbene Person erhält bei Arbeitsantritt eine einmalige Prämie in Höhe von 500 Euro brutto.
  • Die Auszahlung der Prämien erfolgt mit der jeweils nächstmöglichen Gehaltszahlung.
  • Grundsätzlich behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, Bewerber mangels Eignung oder mangels Personalbedarfs abzulehnen.

VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER PRÄMIE

  • Der werbende Mitarbeiter darf in seiner Funktion nicht in den direkten Auswahlprozess der Bewerber involviert sein.
  • Explizit ausgeschlossen sind die Einrichtungsleitungen sowie Mitarbeiter der Personalabteilung bzw. des -recruitings.
  • Der werbende Mitarbeiter muss zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts der geworbenen Person in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber stehen. Eine Aufhebungsvereinbarung wird wie eine Kündigung behandelt.
  • Die geworbene Person tritt eine neue Teil- oder Vollzeitstelle an einem beliebigen Standort der Firmengruppe an. Für werbende/geworbene geringfügig Beschäftigte werden im Einzelfall Sonderregelungen getroffen. Ein Wechsel innerhalb der Geschäftsbereiche oder ein Standortwechsel gilt nicht als neue Stelle.
  • Eine bereits ausgezahlte Prämie wird zum Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. im Falle des Eintritts eines gekündigten Arbeitsverhältnisses nicht zurückgefordert.
  • Die Aktion kann jederzeit aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden. Bei Prämienzahlungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Anwendung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht.

* Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.